Angehörigenpflege in der Schweiz: Was Sie wissen sollten, welche Unterstützung es gibt und wo die Grenzen liegen
Einen Elternteil beim Anziehen unterstützen. Medikamente organisieren. Arzttermine koordinieren. Einkaufen. Nachfragen, ob alles in Ordnung ist.
Und gleichzeitig Beruf, eigene Familie und Alltag bewältigen.
Für viele Menschen in der Schweiz gehört genau das zum täglichen Leben.
Die Betreuung eines Angehörigen beginnt häufig schrittweise. Zuerst sind es einzelne Aufgaben. Mit der Zeit kann daraus eine Verantwortung werden, die jeden Tag mehrere Stunden beansprucht.
Angehörigenpflege in der Schweiz ist ein wichtiger Teil der Versorgung. Gleichzeitig kann sie körperlich, organisatorisch und emotional sehr belastend werden – insbesondere dann, wenn medizinische Aufgaben hinzukommen oder eine Person die Verantwortung über längere Zeit praktisch alleine trägt.
Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige? Welche Rechte bestehen gegenüber dem Arbeitgeber? Kann Angehörigenpflege bezahlt werden? Welche Rolle kann die Spitex übernehmen? Und woran erkennt man, dass die Betreuung innerhalb der Familie an ihre Grenzen kommt?
Dieser Artikel gibt einen Überblick – mit besonderem Fokus auf Familien im Kanton Luzern.
Angehörigenpflege in der Schweiz: Wie viele Menschen sind betroffen?
Pflegende und betreuende Angehörige sind ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung in der Schweiz.
Eine im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit durchgeführte Studie schätzt, dass rund 592'000 Menschen in der Schweiz Angehörige oder andere nahestehende Personen betreuen oder pflegen.
Darunter befinden sich nicht nur Erwachsene. Rund 49'000 der betreuenden Angehörigen sind Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 15 Jahren.
Angehörigenpflege ist damit kein Randphänomen.
Sie gehört für Hunderttausende Familien zum Alltag.
Was bedeutet Angehörigenpflege konkret?
Angehörigenpflege kann sehr unterschiedlich aussehen.
Je nach Gesundheitszustand der betroffenen Person übernehmen Angehörige beispielsweise:
- Unterstützung bei Körperpflege und Ankleiden
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Einkäufe und Haushaltsaufgaben
- Organisation und Begleitung von Arztterminen
- Unterstützung beim Medikamentenmanagement
- Hilfe bei der Mobilität
- administrative Aufgaben
- Koordination mit Ärztinnen, Ärzten, Spitälern und anderen Fachstellen
- Begleitung und Orientierung im Alltag
- emotionale Unterstützung und Gesellschaft
Gerade deshalb wird der tatsächliche Aufwand häufig unterschätzt.
Es geht nicht nur um die Zeit, die direkt mit der pflegebedürftigen Person verbracht wird.
Hinzu kommen Telefonate, Termine, Fahrten, Einkäufe, Organisation – und die permanente Frage:
Ist alles in Ordnung?
Auf Dauer kann daraus eine erhebliche Belastung entstehen.
Wo liegen die Grenzen der Angehörigenpflege?
Die Bereitschaft zu helfen ersetzt keine medizinische Ausbildung.
Gerade wenn sich der Gesundheitszustand verändert, können Angehörige plötzlich Aufgaben übernehmen, für die Fachwissen und Erfahrung erforderlich sind.
Dazu gehören beispielsweise:
- komplexes Medikamentenmanagement
- Wundversorgung
- Injektionen
- medizinische Kontrollen
- Versorgung von Kathetern oder Stomata
- professionelle Einschätzung von Veränderungen des Gesundheitszustands
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur:
„Kann ich das irgendwie übernehmen?“
Sondern:
„Kann ich diese Aufgabe dauerhaft sicher und fachgerecht übernehmen?“
Bei medizinischen oder pflegerisch komplexen Aufgaben sollte professionelle Unterstützung frühzeitig einbezogen werden.
Welche Rechte haben pflegende Angehörige in der Schweiz?
Wer neben seiner Erwerbstätigkeit Angehörige betreut, muss manchmal kurzfristig reagieren.
Das Schweizer Recht sieht dafür verschiedene Möglichkeiten vor.
Kurzurlaub zur Betreuung von Angehörigen
Arbeitnehmende haben grundsätzlich Anspruch auf einen bezahlten Kurzurlaub, wenn sie ein gesundheitlich beeinträchtigtes Familienmitglied oder ihre Partnerin beziehungsweise ihren Partner betreuen müssen.
Dieser beträgt höchstens drei Tage pro Ereignis.
Für die Betreuung anderer Angehöriger als Kinder gilt grundsätzlich eine Obergrenze von zehn Tagen pro Jahr.
Je nach Situation können zusätzliche Regelungen im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestehen.
14 Wochen Betreuungsurlaub bei einem gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kind
Für Eltern eines minderjährigen Kindes, das durch Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, gelten weitergehende Regelungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von 14 Wochen.
Die Eltern können diesen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten untereinander aufteilen.
Die Betreuungsentschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert und beträgt grundsätzlich 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor Beginn des Anspruchs, bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.
Für die Pflege eines erwachsenen Elternteils besteht ein vergleichbarer 14-wöchiger Anspruch hingegen nicht.
Kann man für die Pflege eines Angehörigen bezahlt werden?
Diese Frage wird zunehmend relevant.
Eine allgemeine staatliche Vergütung für jede Form der Angehörigenpflege gibt es in der Schweiz nicht.
Es gibt jedoch Modelle, bei denen pflegende Angehörige von einer Spitex-Organisation angestellt werden und für bestimmte erbrachte Pflegeleistungen einen Lohn erhalten können.
Dabei geht es insbesondere um definierte Leistungen der Grundpflege.
Ob eine solche Anstellung möglich ist, hängt unter anderem von der individuellen Pflegesituation, der Organisation und den geltenden Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit ab.
Eine Anstellung bedeutet zudem nicht, dass sämtliche Betreuungsstunden oder alle Tätigkeiten innerhalb der Familie automatisch vergütet werden.
Deshalb sollte immer individuell abgeklärt werden:
- welche Pflegeleistungen notwendig sind,
- welche davon anerkannt und abrechenbar sind,
- welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen,
- welche Aufgaben professionelle Pflegefachpersonen übernehmen,
- und welche Aufgaben weiterhin innerhalb der Familie erfolgen.
Für Familien, die täglich umfangreiche Pflege leisten, lohnt es sich deshalb, diese Möglichkeit mit einer Spitex-Organisation konkret zu prüfen.
Betreuungsgutschriften der AHV
Wer aufgrund der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger seine Erwerbstätigkeit reduziert, sollte auch die möglichen Auswirkungen auf die eigene Altersvorsorge berücksichtigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sogenannte Betreuungsgutschriften bei der AHV geltend gemacht werden.
Dabei handelt es sich nicht um Geld, das direkt ausbezahlt wird.
Die Gutschrift wird bei der späteren Berechnung der AHV-Rente berücksichtigt.
Ein Anspruch kann unter anderem bestehen, wenn nahe Verwandte betreut werden, die Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV, Unfall- oder Militärversicherung haben.
Wichtig:
Betreuungsgutschriften müssen jährlich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse beantragt werden.
Wer wegen der Pflege eines Angehörigen sein Arbeitspensum reduziert oder seine Erwerbstätigkeit unterbricht, sollte sich deshalb frühzeitig informieren.
Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige in Luzern?
Angehörigenpflege muss nicht bedeuten, sämtliche Aufgaben innerhalb der Familie zu übernehmen.
Im Kanton Luzern stehen unterschiedliche Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Spitex: professionelle Unterstützung zu Hause
Die Zusammenarbeit mit einer Spitex bedeutet nicht, dass Angehörige ihre Verantwortung vollständig abgeben.
Im Gegenteil.
Häufig funktioniert die Versorgung besonders gut, wenn Familie und professionelle Pflegefachpersonen ihre Aufgaben sinnvoll aufteilen.
Eine Spitex kann beispielsweise:
- medizinische und pflegerisch anspruchsvolle Leistungen übernehmen,
- den Gesundheitszustand professionell beurteilen,
- Veränderungen frühzeitig erkennen,
- Angehörige bei pflegerischen Fragen beraten,
- bei der Organisation der Versorgung unterstützen,
- den Pflegebedarf regelmässig neu beurteilen.
Dadurch entsteht eine klare Aufgabenteilung.
Die Familie kann weiterhin präsent sein – muss aber nicht gleichzeitig die Rolle einer medizinischen Fachperson übernehmen.
Entlastung bedeutet nicht, weniger für einen Menschen da zu sein
Viele Angehörige zögern lange, Unterstützung anzunehmen.
Häufig steht dahinter der Gedanke:
„Ich müsste das doch selbst schaffen.“
Oder:
„Wenn ich jemanden von aussen hole, bin ich weniger für meine Mutter oder meinen Vater da.“
Professionelle Unterstützung verändert jedoch nicht die Beziehung innerhalb der Familie.
Sie kann vielmehr dabei helfen, diese Beziehung wieder stärker in den Vordergrund zu stellen.
Wieder mehr Tochter oder Sohn sein – und weniger Pflegeperson.
Wieder Partnerin oder Partner sein – und nicht gleichzeitig für Medikamente, Wundversorgung und sämtliche organisatorischen Aufgaben verantwortlich sein.
Eine professionelle Spitex kann dort Verantwortung übernehmen, wo pflegerisches Fachwissen und Erfahrung notwendig sind.
Die persönliche Beziehung bleibt bei der Familie.
Beratungs- und Entlastungsangebote im Kanton Luzern
Neben der Spitex gibt es weitere Anlaufstellen für pflegende Angehörige.
Pro Senectute Kanton Luzern
Pro Senectute bietet Beratung für ältere Menschen und deren Angehörige und informiert unter anderem über Unterstützungsmöglichkeiten, Finanzierung und Entlastungsangebote.
Schweizerisches Rotes Kreuz
Das Schweizerische Rote Kreuz bietet regional unterschiedliche Beratungs-, Bildungs- und Entlastungsangebote für betreuende Angehörige.
Caritas Luzern
Je nach persönlicher und finanzieller Situation kann Caritas Luzern eine Anlaufstelle für soziale Beratung und weitere Unterstützung sein.
Spitäler und Sozialberatung
Nach einem Spitalaufenthalt können Sozialdienste und das Austrittsmanagement bei der Organisation der weiteren Versorgung helfen.
Ist bereits vor dem Spitalaustritt absehbar, dass die Familie die Versorgung zu Hause nicht alleine übernehmen kann, sollte diese Frage möglichst früh angesprochen werden.
Entlastungsangebote: Damit Angehörige auch eine Pause machen können
Pflegebedürftigkeit kennt keine Ferien.
Pflegende Angehörige brauchen sie trotzdem.
Je nach Situation kommen unterschiedliche Entlastungsmöglichkeiten infrage:
- zusätzliche Spitex-Einsätze
- stundenweise Entlastungsangebote
- Tages- oder Nachtbetreuung
- Ferien- oder Kurzzeitaufenthalte in geeigneten Institutionen
- weitere regionale Entlastungsdienste
Welche Angebote verfügbar sind und wie sie finanziert werden, hängt vom konkreten Angebot, dem Pflegebedarf, dem Wohnort und der individuellen Versicherungssituation ab.
Deshalb ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll.
Wann reicht die Pflege durch Angehörige nicht mehr aus?
Die Grenze lässt sich nicht an einer bestimmten Anzahl Pflegestunden festmachen.
Entscheidend ist, ob die Versorgung weiterhin sicher, fachgerecht und langfristig tragbar ist.
Warnsignale können sein:
- Die pflegebedürftige Person benötigt regelmässige medizinische Massnahmen.
- Medikamente werden vergessen oder falsch eingenommen.
- Das Sturzrisiko nimmt zu.
- Es treten Verwirrtheit oder deutliche kognitive Veränderungen auf.
- Der Angehörige schläft dauerhaft zu wenig.
- Beruf oder eigene Familie leiden zunehmend unter der Pflegesituation.
- Körperliche Beschwerden entstehen durch Heben oder Mobilisieren.
- Die betreuende Person ist ständig angespannt oder erschöpft.
- Die Qualität oder Sicherheit der Versorgung nimmt aufgrund der Belastung ab.
- Es bleibt praktisch keine Zeit mehr für das eigene Leben.
Solche Entwicklungen sollten ernst genommen werden.
Nicht erst dann, wenn die Situation bereits eskaliert ist.
Professionelle Unterstützung kann häufig schrittweise integriert werden – beispielsweise zunächst für einzelne medizinische Aufgaben oder bestimmte Tage.
Was sollten pflegende Angehörige wissen?
Wer einen nahestehenden Menschen zu Hause unterstützt, muss keine Pflegeausbildung absolvieren.
Einige grundlegende Kenntnisse können den Alltag jedoch deutlich sicherer machen.
Sichere Mobilisation
Das Heben oder Umsetzen eines Menschen kann sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für den Angehörigen ein Verletzungsrisiko darstellen.
Eine Pflegefachperson kann zeigen, wie Transfers sicher durchgeführt und Hilfsmittel richtig eingesetzt werden.
Medikamentenmanagement
Bei mehreren Medikamenten kann die Organisation schnell komplex werden.
Wichtig sind unter anderem:
- richtige Dosierung
- korrekter Einnahmezeitpunkt
- Änderungen des Medikamentenplans
- richtige Aufbewahrung
- Beobachtung möglicher Nebenwirkungen
Bei Unsicherheiten sollte nicht improvisiert werden.
Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und Pflegefachpersonen sind hier die richtigen Ansprechpartner.
Veränderungen erkennen
Angehörige erleben die pflegebedürftige Person häufig täglich und bemerken deshalb Veränderungen besonders früh.
Dazu können gehören:
- zunehmende Verwirrtheit
- ungewöhnliche Müdigkeit
- Appetitverlust
- veränderte Mobilität
- Schmerzen
- Veränderungen der Haut
- Atemprobleme
- Veränderungen des Allgemeinzustands
Entscheidend ist nicht, selbst eine Diagnose zu stellen.
Entscheidend ist zu wissen, wann professionelle Abklärung notwendig ist.
Hautpflege und Dekubitusprävention
Bei Menschen mit stark eingeschränkter Mobilität kann lang anhaltender Druck auf bestimmte Körperstellen zu Druckverletzungen führen.
Eine professionelle Einschätzung des Risikos sowie geeignete Lagerungs-, Mobilisations- und Hautpflegemassnahmen sind deshalb wichtig.
Bei erhöhtem Risiko sollte die Prävention gemeinsam mit Pflegefachpersonen geplant werden.
Angehörigenpflege und Überlastung: Nicht warten, bis nichts mehr geht
Überlastung entsteht selten von heute auf morgen.
Sie entwickelt sich schrittweise.
Ein Termin mehr.
Eine zusätzliche Nacht, in der man aufsteht.
Noch ein Medikament.
Noch ein Anruf während der Arbeit.
Noch ein Wochenende, an dem niemand übernehmen kann.
Gerade deshalb wird die eigene Belastungsgrenze häufig erst spät wahrgenommen.
Eine gute Versorgung berücksichtigt jedoch nicht nur den Zustand der pflegebedürftigen Person.
Sie berücksichtigt auch die Menschen, die diese Versorgung jeden Tag mittragen.
Denn eine Betreuungslösung funktioniert nur langfristig, wenn sie für beide Seiten tragbar bleibt.
FAQ: Häufige Fragen zur Angehörigenpflege in der Schweiz
1. Kann ich dafür bezahlt werden, dass ich einen Angehörigen pflege?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.
Einige Spitex-Organisationen beschäftigen pflegende Angehörige und vergüten definierte Leistungen der Grundpflege.
Welche Leistungen anerkannt werden und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, sollte individuell mit der jeweiligen Organisation geklärt werden.
2. Gibt es Kurse für Angehörige ohne medizinische Ausbildung?
Ja.
Verschiedene Organisationen und Fachstellen bieten Schulungen und Beratungen für Angehörige an.
Themen können beispielsweise sein:
- sichere Mobilisation
- Pflege im Alltag
- Umgang mit Demenz
- Entlastungsmöglichkeiten
- Organisation der Betreuung
Welche Angebote aktuell in Luzern verfügbar sind, sollte direkt bei den jeweiligen Organisationen geprüft werden.
3. Kann Angehörigenpflege meine AHV-Rente beeinflussen?
Ja, insbesondere wenn wegen der Betreuung das Arbeitspensum reduziert oder die Erwerbstätigkeit unterbrochen wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen können AHV-Betreuungsgutschriften geltend gemacht werden.
Diese werden nicht direkt ausbezahlt, sondern bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt.
Der Anspruch muss jährlich geltend gemacht werden.
4. Kann ich Angehörigenpflege und Spitex kombinieren?
Ja.
In vielen Situationen ist genau diese Kombination sinnvoll.
Die Familie übernimmt beispielsweise Präsenz, Begleitung und Teile des Alltags.
Die Spitex übernimmt Aufgaben, bei denen pflegerische Erfahrung, medizinisches Fachwissen oder eine professionelle Beurteilung erforderlich sind.
Die konkrete Aufteilung richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf.
5. Was passiert, wenn ich selbst krank werde und die Pflege nicht mehr übernehmen kann?
Für solche Situationen ist ein Notfallplan sinnvoll.
Klären Sie möglichst frühzeitig:
- Wer kann kurzfristig einspringen?
- Welche Spitex-Organisation kann kontaktiert werden?
- Gibt es eine alternative Betreuungslösung?
- Welche medizinischen Informationen müssen verfügbar sein?
- Wer darf im Notfall Entscheidungen treffen?
Je komplexer die Pflegesituation ist, desto wichtiger ist es, diese Fragen nicht erst im Ernstfall zu beantworten.
Fazit: Angehörigenpflege funktioniert besser, wenn Verantwortung geteilt werden kann
Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen bedeutet viel mehr, als gelegentlich zu helfen.
Es bedeutet Verantwortung.
Zeit.
Organisation.
Und manchmal auch Aufgaben, für die medizinisches Fachwissen notwendig ist.
Familien können sehr viel leisten. Sie müssen aber nicht alles alleine leisten.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht:
„Wie lange schaffen wir das noch alleine?“
Sondern:
„Wie organisieren wir die Betreuung so, dass sie langfristig sicher und tragbar bleibt?“
Eine gut organisierte Zusammenarbeit zwischen Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten, Spitex und weiteren Fachstellen kann dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person weiterhin zu Hause leben kann – ohne dass die gesamte Verantwortung auf einer einzigen Person liegt.
Unterstützung für pflegende Angehörige in Luzern
Sie kümmern sich um Ihre Mutter, Ihren Vater, Ihre Partnerin, Ihren Partner oder einen anderen nahestehenden Menschen?
Spitex Medicare Luzern unterstützt Familien dort, wo pflegerische Erfahrung und medizinische Kompetenz notwendig werden.
Gemeinsam schauen wir, welche Aufgaben Sie weiterhin selbst übernehmen möchten – und wo professionelle Unterstützung sinnvoll ist.
Sprechen Sie mit uns.
Weiterführende Informationen
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Betreuende und pflegende Angehörige
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Kurzurlaub und Betreuungsurlaub
- Informationsstelle AHV/IV: Betreuungsgutschriften
- Pro Senectute Kanton Luzern: Beratung und Entlastung
- Schweizerisches Rotes Kreuz: Unterstützung für betreuende Angehörige
- Caritas Luzern: Sozialberatung