Wenn im Alltag zu Hause Hilfe notwendig wird, ist zunächst oft einfach von „Unterstützung“ die Rede.
Doch Hilfe beim Duschen, eine professionelle Wundversorgung, das Richten von Medikamenten oder Unterstützung beim Einkaufen sind nicht dasselbe. Im Schweizer Gesundheitssystem wird zwischen Pflegeleistungen und Unterstützungs- beziehungsweise hauswirtschaftlichen Leistungen unterschieden.
Diese Unterscheidung ist wichtig – nicht nur für die Organisation der Versorgung, sondern auch für die Frage, welche Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mitfinanziert werden.
Was gehört zu den Pflegeleistungen der Spitex?
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) unterscheidet bei der Pflege zu Hause drei Bereiche:
1. Abklärung, Beratung und Koordination
Am Anfang steht die Frage: Welche Pflege wird tatsächlich benötigt?
Bei einer Bedarfsabklärung wird beispielsweise beurteilt, was eine Person noch selbstständig erledigen kann, wo gesundheitliche Einschränkungen bestehen und welche pflegerischen Massnahmen notwendig sind.
2. Untersuchung und Behandlung
Hierzu gehören pflegerische Massnahmen, bei denen medizinisches und pflegerisches Fachwissen erforderlich ist. Je nach individueller Situation können das beispielsweise sein:
- professionelle Wundversorgung
- Injektionen
- pflegerische Massnahmen im Zusammenhang mit Medikamenten
- Kontrolle bestimmter Vitalwerte
- Versorgung von Stoma oder Katheter
Bei diesen Leistungen geht es nicht nur darum, eine bestimmte Tätigkeit auszuführen. Gesundheitszustand, Veränderungen und mögliche Risiken müssen fachlich beurteilt werden.
3. Grundpflege
Zur Grundpflege gehören pflegerische Tätigkeiten, bei denen eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands Unterstützung benötigt. Dazu können beispielsweise gehören:
- Hilfe beim Duschen oder Waschen
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Körper- und Mundpflege
- Unterstützung bei der Mobilisation
- Hilfe beim Essen und Trinken in entsprechenden Pflegesituationen
Grundpflege klingt weniger medizinisch als beispielsweise eine Wundversorgung. Trotzdem kann sie für die Gesundheit und Selbstständigkeit eines Menschen entscheidend sein.
Was sind Unterstützungs- und hauswirtschaftliche Leistungen?
Nicht jede Hilfe, die zu Hause notwendig ist, gilt als Pflegeleistung im Sinne der Krankenversicherung.
Unterstützungs- und hauswirtschaftliche Leistungen betreffen vor allem den Alltag. Dazu können beispielsweise gehören:
- Einkaufen
- Mahlzeiten zubereiten
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche erledigen
- Begleitung im Alltag
- soziale Betreuung
Diese Leistungen können wesentlich dazu beitragen, dass eine Person weiterhin zu Hause leben kann. Sie gehören jedoch grundsätzlich nicht zu den Pflegeleistungen nach Art. 7 KLV.
Pflege oder Unterstützung? Beispiele aus dem Alltag
| Situation | Einordnung |
|---|---|
| Professionelle Wundversorgung | Pflege |
| Injektion nach ärztlicher Anordnung | Pflege |
| Pflegerisches Medikamentenmanagement | Pflege |
| Hilfe beim Duschen aufgrund einer Pflegebedürftigkeit | Pflege |
| Pflegerische Unterstützung bei der Mobilisation | Pflege |
| Einkaufen | Unterstützung / Hauswirtschaft |
| Wohnung reinigen | Hauswirtschaft |
| Mahlzeiten zubereiten | Unterstützung / Hauswirtschaft |
| Soziale Begleitung | Betreuung |
Die Einordnung ist allerdings nicht immer allein anhand der Tätigkeit möglich.
Ein gutes Beispiel ist die Körperpflege: Hilfe beim Duschen kann eine Pflegeleistung sein, wenn sie aufgrund einer gesundheitlich bedingten Pflegebedürftigkeit notwendig ist.
Entscheidend ist deshalb immer der individuelle Pflegebedarf.
Was bezahlt die Krankenkasse?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den gesetzlich definierten Pflegeleistungen nach KLV.
Dabei übernimmt die Krankenkasse nicht einfach sämtliche Kosten der Spitex. Die Pflegefinanzierung setzt sich aus verschiedenen Beiträgen zusammen. Neben der Krankenversicherung sind auch die öffentliche Hand und – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – die Patientinnen und Patienten an der Finanzierung beteiligt.
Hauswirtschaftliche und reine Betreuungsleistungen gehören dagegen grundsätzlich nicht zu den Pflegeleistungen, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert werden.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Beitrag:
→ Welche Spitex-Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Braucht man für Spitex-Pflege immer eine ärztliche Verordnung?
Nein.
Seit dem 1. Juli 2024 können bestimmte Pflegeleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne ärztliche Anordnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden. Dazu gehören insbesondere Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege.
Für Massnahmen der Untersuchung und Behandlung ist weiterhin eine ärztliche Anordnung beziehungsweise ein ärztlicher Auftrag erforderlich.
Unabhängig davon wird der individuelle Pflegebedarf professionell abgeklärt.
Mehr dazu:
→ Brauche ich für Spitex eine ärztliche Verordnung?
Was, wenn nicht klar ist, welche Hilfe benötigt wird?
Gerade am Anfang ist die Grenze zwischen Pflege und Unterstützung für Patientinnen, Patienten und Familien nicht immer offensichtlich.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur:
„Wobei wird Hilfe benötigt?“
Sondern auch:
„Warum kann die Person diese Tätigkeit nicht mehr selbstständig ausführen und welcher Pflegebedarf besteht?“
Eine professionelle Bedarfsabklärung hilft dabei, die Situation einzuordnen und notwendige Pflegeleistungen gezielt zu planen.
Dabei sollte professionelle Pflege nicht mehr übernehmen als notwendig. Ziel ist immer auch, vorhandene Fähigkeiten und möglichst viel Selbstständigkeit zu erhalten.
Häufige Fragen
Ist Hilfe beim Duschen Pflege oder Betreuung?
Wenn eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands Unterstützung bei der Körperpflege benötigt, kann diese Unterstützung zur Grundpflege gehören. Entscheidend ist der individuell abgeklärte Pflegebedarf.
Bezahlt die Krankenkasse Hilfe im Haushalt?
Hauswirtschaftliche Leistungen gehören grundsätzlich nicht zu den Pflegeleistungen nach Art. 7 KLV und werden daher nicht über dieselbe Pflegefinanzierung vergütet. Je nach persönlicher Situation können jedoch andere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Ist Medikamentenmanagement eine Pflegeleistung?
Bestimmte pflegerische Massnahmen im Zusammenhang mit Medikamenten gehören zur Behandlungspflege. Welche Massnahmen konkret notwendig sind, hängt vom individuellen Pflegebedarf ab.
Pflege und Unterstützung haben dasselbe Ziel – sind aber nicht dasselbe
Ob Unterstützung bei der Körperpflege, Wundversorgung oder Hilfe im Alltag: Am Ende geht es darum, ein möglichst sicheres und selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen.
Die Unterscheidung bleibt trotzdem wichtig.
Pflege setzt dort an, wo aufgrund des Gesundheitszustands pflegerische Massnahmen notwendig sind. Unterstützung hilft bei Aufgaben des Alltags, die nicht als Pflegeleistungen im Sinne der Krankenversicherung gelten.
Wer weiss, was tatsächlich benötigt wird, kann die Versorgung entsprechend planen.
Sie sind unsicher, welche Pflege zu Hause notwendig ist?
Spitex Medicare Luzern klärt den individuellen Pflegebedarf professionell ab und plant die notwendigen Pflegeleistungen gemeinsam mit Ihnen.
Lassen Sie uns darüber sprechen.